Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Einzelunternehmens Karl Schütz

(Stand Jänner 2026)

1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN/GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für sämtliche Rechtsgeschäfte und Leistungen des Einzelunternehmers Karl Schütz, Gewerbestraße 1, 4072 Alkoven, (SCHÜTZ) gegenüber Verbrauchern und Unternehmen (KUNDE bzw KUNDEN) in der geltenden Fassung. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2. SCHÜTZ schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden AGB ab. Der KUNDE anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der KUNDE auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.

1.3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.4. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des KUNDEN widerspricht SCHÜTZ ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN durch SCHÜTZ bedarf es nicht.

1.5. Änderungen der AGB werden dem KUNDEN bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der KUNDE den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der KUNDE in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.6. Die AGB können jederzeit auf der Website von SCHÜTZ unter www.karl- schuetz.at elektronisch abgerufen, ausgedruckt, heruntergeladen und auf einem dauerhaften Speichermedium gespeichert werden.

2. ZUSTANDEKOMMEN EINES AUFTRAGS

2.1. Die Angebote von SCHÜTZ sind freibleibend und bleiben, sofern zwischen SCHÜTZ und dem KUNDEN nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, längstens vierzehn Tage ab Angebotsdatum verbindlich.

2.2. Für die Erstellung von Skizzen im Zuge der Erstberatung durch SCHÜTZ entstehen dem KUNDEN Kosten. Die diesbezüglich anfallenden Kosten für den KUNDEN werden vorab zwischen dem KUNDEN und SCHÜTZ schriftlich vereinbart. Es obliegt ausschließlich dem Ermessen von SCHÜTZ, Kosten in Rechnung zu stellen.

2.3. Mit Unterfertigung des Angebots gibt der KUNDE ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit SCHÜTZ ab. SCHÜTZ ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Erst mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots und/oder der Bestellung der Ware durch SCHÜTZ kommt der Vertragsabschluss zwischen dem KUNDEN und SCHÜTZ zustande.

2.4. SCHÜTZ ist berechtigt, die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch SCHÜTZ selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem KUNDEN.

3. LIEFERUNG

3.1. Die zwischen SCHÜTZ und dem KUNDEN vereinbarten Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch SCHÜTZ, nicht jedoch vor vollständiger und lückenloser Klärung aller Einzelheiten zum Auftrag und ihrer Ausführung zwischen SCHÜTZ und dem KUNDEN.

3.2. Verbindliche Liefertermine (Fixgeschäft) bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung und schriftlichen Bestätigung durch SCHÜTZ. Die Einhaltung der Lieferpflichten seitens SCHÜTZ setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des KUNDEN voraus.

3.3. Der KUNDE hat dafür Sorge zu tragen, dass die von SCHÜTZ gelieferte Ware vom KUNDEN, oder einer vom KUNDEN beauftragten/bevollmächtigten Person, übernommen wird. Der für den KUNDEN entgegennehmende Unterzeichner des Lieferscheins gilt als zur Entgegennahme der Ware vom KUNDEN bevollmächtigt.

3.4. Unvorhergesehene und von SCHÜTZ unverschuldete Hindernisse, sowie außerhalb des Einflusses von SCHÜTZ gelegene Umstände, die eine Lieferung erschweren, ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen SCHÜTZ, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem KUNDEN daraus Ansprüche auf Ersatz- oder Nachlieferung oder anderweitige Ersatzansprüche (bspw Schadenersatz etc) erwachsen.

3.5. Unvorhergesehene und von SCHÜTZ unverschuldete Hindernisse und/oder Verzögerungen, sowie außerhalb des Einflusses von SCHÜTZ gelegene Umstände, woraus sich eine Verzögerung der vereinbarten Lieferfristen ergibt, berechtigen den KUNDEN nicht, Ansprüche jeglicher Art (bspw Schadenersatz, etc) gegenüber SCHÜTZ geltend zu machen. SCHÜTZ verpflichtet sich, die Ware nach Wegfall des unvorhergesehenen und von SCHÜTZ unverschuldeten Hindernisses ehestmöglich zu liefern.

3.6. Teillieferungen seitens SCHÜTZ sind zulässig. SCHÜTZ ist entsprechend Punkt 13. der gegenständlichen Bedingungen zur gesonderten Verrechnung von Teillieferungen unter voller Geltung der Zahlungsbedingungen berechtigt.

4. AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN

4.1. Zur Ausführung der Leistung ist SCHÜTZ erst nach Schaffung aller baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den KUNDEN verpflichtet. Die vom KUNDEN bekanntgegebenen Angaben sind für SCHÜTZ verbindlich. Sofern der KUNDE diesbezüglich falsche Angaben macht, haftet er für die dadurch entstandenen Schäden.

4.2. Die zur Ausführung der Arbeiten notwendigen Voraussetzungen (Strom, notwendigen Anschlüsse, Gerüst, Leiter etc.) sind vom KUNDEN kostenlos bereitzustellen, es sei denn, zwischen dem KUNDEN und SCHÜTZ wurde schriftlich etwas Abweichendes vereinbart. Der KUNDE hat zudem allfällige erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen selbst und auf eigene Kosten zu veranlassen.

4.3. Vereinbarte Ausführungstermine gelten als Richtwerte. Bei Arbeiten, die von den Witterungsverhältnissen abhängig sind, erstrecken sich die vereinbarten Ausführungstermine in dem Ausmaß, in dem die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern bzw unmöglich machen.

5. GEFAHRENÜBERGANG

5.1. Die Lieferung erfolgt ab Werk von SCHÜTZ, wo auch der Erfüllungsort ist.

5.2. Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, geht die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware bei Lieferung der Ware mit Übergabe an den jeweils ersten Spediteur, oder sonst zur Ausführung der Lieferung bestimmten Person, auf den KUNDEN über.

5.3. Ist der KUNDE Verbraucher im Sinne des KSchG, geht die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware bei Ablieferung der Ware durch SCHÜTZ an den KUNDEN oder an einen von diesem bestimmten vom Beförderer verschiedenen Dritten über.

5.4. Bei Abholung der Ware durch den KUNDEN bei SCHÜTZ geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware zum Zeitpunkt der Aushändigung der Ware an den KUNDEN, oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten über.

5.5. Kommt es zu Lieferverzögerungen, die in der Sphäre des KUNDEN liegen, erfolgt der Gefahrenübergang mit Bekanntgabe der Lieferbereitschaft durch SCHÜTZ an den KUNDEN. 

5.6. Erfolgt die Abnahme ordnungsgemäß bereitgestellter Waren nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so ist SCHÜTZ berechtigt, die Ware für die Dauer von maximal sechs Wochen auf Kosten und Gefahr des KUNDEN einzulagern. Die Lagergebühr hat der KUNDE zu tragen. Die Ware gilt mit der Einlagerung als in jeder Hinsicht vertragsgemäß geliefert. SCHÜTZ ist weiters berechtigt – nicht jedoch verpflichtet – nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. In diesem Fall hat der KUNDE – unbeschadet der Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche – eine Vertragsstrafe für den erhöhten Aufwand und möglichen Mindererlös in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages (exklusive USt) zu bezahlen.

6. PREISE

6.1. Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

6.2. Alle von SCHÜTZ angegebenen Preise verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurde, ohne gesetzliche Mehrwertsteuer oder sonstige anfallende Nebenkosten ab dem Firmenstandort von SCHÜTZ. 

6.3. Entstehen im Zuge der Leistungserbringung aus wirtschaftlichen, logistischen oder technischen Gründen Mehrkosten, so werden diese dem KUNDEN von SCHÜTZ vorab bekanntgegeben und nachträglich verrechnet.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1. Ist der KUNDE Verbraucher im Sinne des KSchG, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. SCHÜTZ leistet Gewähr für einen Mangel, der bei Übergabe der beweglichen Sache vorliegt und innerhalb von zwei Jahren nach diesem Zeitpunkt hervorkommt.

7.2. Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, beträgt die Gewährleistungsfrist maximal sechs Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom KUNDEN nachzuweisen. § 924 ABGB und § 933a ABGB finden keine Anwendung.

7.3. Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, hat er die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Ware bei sonstigem Verlust aller ihm aus einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

7.4. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen sind die mit der Bearbeitung und Überprüfung derartiger Mängelrügen verbundenen Spesen und Kosten, die SCHÜTZ dadurch entstanden sind, vom KUNDEN zu tragen. SCHÜTZ ist diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.

8. PERSONALISIERTE / MASSGEFERTIGTE ARBEITEN

8.1. SCHÜTZ bietet dem KUNDEN die Möglichkeit, personalisierte Produkte (bspw Visitenkarten, Türschilder etc.) herzustellen.

8.2. SCHÜTZ stellt diese Produkte auf Grundlage der vom KUNDEN übermittelten Texte, Angaben oder Materialien her. SCHÜTZ prüft diese Angaben nicht auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Zulässigkeit, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zwischen dem KUNDEN und SCHÜTZ schriftlich vereinbart. Mit Absenden der Bestellung bestätigt der KUNDE die Richtigkeit und Zulässigkeit seiner Angaben sowie seine Verantwortung dafür. SCHÜTZ haftet nicht für Fehler im Endprodukt, die auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben des KUNDEN zurückzuführen sind. Der KUNDE stellt SCHÜTZ in diesem Fall von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf den Angaben des KUNDEN beruhen und SCHÜTZ kein eigenes Verschulden trifft.

8.3. Nach Absenden der Bestellung durch den KUNDEN und Erhalt der Bestellbestätigung durch SCHÜTZ ist der Vertrag rechtswirksam zustande gekommen. Stornierungen oder Änderungswünsche des KUNDEN sind ab diesem Zeitpunkt nur noch möglich, soweit SCHÜTZ die Produktion noch nicht begonnen hat. In diesem Fall kann SCHÜTZ eine angemessene Pauschale für bereits erbrachte Leistungen (z. B. Vorbereitungsarbeiten) verlangen, die den tatsächlichen Kosten entspricht. Bei Sonderanfertigungen entfällt das gesetzliche Rücktrittsrecht des KUNDEN (insbesondere bei Verbrauchern im Fernabsatz), sofern die Produktion begonnen hat und das Produkt nicht weiterverwertbar ist.

8.4. Aufgrund unterschiedlicher Fertigungsverfahren und Materialeigenschaften können geringfügige Abweichungen in Farbe, Schriftgröße oder Positionierung auftreten, die technisch bedingt und zumutbar sind. Solche Abweichungen begründen keine Ansprüche des KUNDEN, solange sie den üblichen Branchenstandards entsprechen und keine wesentlichen Mängel darstellen. Mit Absenden der Bestellung erwirbt der KUNDE keine Rechte am geistigen Eigentum von SCHÜTZ. An kreativen Leistungen von SCHÜTZ (z. B. Layout oder Design-Elemente) verbleibt das Urheberrecht bei SCHÜTZ; der KUNDE erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am fertigen Produkt ausschließlich für den vereinbarten Zweck. Vom KUNDEN beigestellte Inhalte (z. B. Texte, Logos) unterliegen den Rechten des KUNDEN; durch die Bestellung räumt der KUNDE SCHÜTZ ein einfaches, sachlich und zeitlich beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.

8.5. Der KUNDE verpflichtet sich, keine Texte, Angaben oder Materialien zu übermitteln, die Rechte Dritter verletzen (insbesondere Urheber-, Marken-, Namens- oder Persönlichkeitsrechte) oder gegen geltende gesetzliche Vorschriften (z. B. Strafrecht) verstoßen. SCHÜTZ führt weiters keine Aufträge aus, die verwerfliche Inhalte beinhalten, insbesondere die unfreundlich, verleumderisch, beleidigend, anstößig, diskriminierend oder diffamierend sind. SCHÜTZ ist berechtigt, solche Aufträge abzulehnen oder zu stornieren, ohne hierdurch Ansprüche des KUNDEN zu begründen. Der KUNDE stellt SCHÜTZ von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei, soweit diese auf den Angaben des KUNDEN beruhen und SCHÜTZ kein eigenes Verschulden trifft. SCHÜTZ prüft Inhalte nur stichprobenartig und haftet nicht für unbemerkte Verstöße durch den KUNDEN.

9. SCHADENERSATZ / HAFTUNG 

9.1. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet SCHÜTZ für den Ersatz von Schäden (Sachschäden und bloße Vermögensschäden), die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages von ihr mit dem KUNDEN verursacht werden nur für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem Honorar, das für den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.

9.2. Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, haftet SCHÜTZ für den Ersatz von Schäden (Sachschäden und bloße Vermögensschäden), die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages von ihr mit dem KUNDEN verursacht werden nur für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden krass grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die Haftung für krass grobe Fahrlässigkeit ist mit dem Honorar, das für den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde, beschränkt. SCHÜTZ haftet jedoch nicht für den Ersatz von Schäden (Sachschäden und bloße Vermögensschäden), die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages von ihr mit dem KUNDEN verursacht werden für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden schlicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden. Weiters haftet SCHÜTZ nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter.

9.3. Sofern SCHÜTZ ihre Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt SCHÜTZ diese Ansprüche an den KUNDEN ab. Der KUNDE hat in diesem Fall seine Ansprüche vorrangig gegenüber diesen Dritten geltend zu machen.

9.4. SCHÜTZ übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung/Verwendung, Lagerung, Überbeanspruchung, natürliche Abnützung, Wartung sowie fehlerhafte oder nachlässige Weiterverarbeitung der Ware durch den KUNDEN entstanden sind. Der KUNDE hat SCHÜTZ diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. Sofern in diesem Zusammenhang Schäden, verursacht durch den KUNDEN oder einem vom KUNDEN berechtigten Dritten, entstehen, hat der KUNDE diesbezüglich keine Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche gegenüber SCHÜTZ.

9.5. SCHÜTZ haftet gegenüber dem KUNDEN weiters nicht für die Auswirkungen von Ausfällen im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Auftrages, die auf Umstände zurückzuführen sind (wie etwa höhere Gewalt, Blackouts etc.), die nicht im Einflussbereich von SCHÜTZ liegen und daher von SCHÜTZ auch nicht zu vertreten sind. Der KUNDE hat diesbezüglich keine Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche gegenüber SCHÜTZ.

10. WARENRÜCKNAHME

10.1. Die vom KUNDEN bestellte und von SCHÜTZ gelieferte Ware wird von SCHÜTZ grundsätzlich nicht zurückgenommen. Der KUNDE hat sohin keinen Rechtsanspruch auf Warenrücknahme gegenüber SCHÜTZ.

10.2. Es obliegt ausschließlich im Ermessen von SCHÜTZ, ob sie eine bereits gelieferte Ware, und in welchem konkreten Umfang, vom KUNDEN zurücknimmt.

10.3. Sofern SCHÜTZ einer Warenrücknahme zustimmt, wird für die Bearbeitung der Warenrücknahme durch SCHÜTZ eine Manipulationsgebühr in Höhe von 15% des Warenwertes (netto) pro Artikel gegenüber dem KUNDEN verrechnet.

10.4. Alle für SCHÜTZ entstandenen Auslagen in Zusammenhang mit der Warenrücknahme für beispielsweise Fracht, Transportschäden etc, sind vom KUNDEN zu tragen.

11. PRODUKTHAFTUNG

11.1. Die Produkthaftung umfasst Personenschäden und Sachschäden, die durch Fehler verursacht werden, welche das Produkt beim Inverkehrbringen durch den Haftpflichtigen hatte.

11.2. Im Falle einer Produkthaftung haftet SCHÜTZ im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 21.01.1988 über die Haftung für ein fehlerhaftes Produkt (Produkthaftungsgesetz) in der jeweils gültigen Fassung.

12. ELEKTRONISCHER GESCHÄFTSVERKEHR

12.1. Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des KUNDEN können per E-Mail gültig abgesandt werden. Sie bedürfen jedoch zur Wirksamkeit dem fehlerfreien Zugang bei SCHÜTZ. Übermittlungsfehler, gleich welcher Ursache, gehen zu Lasten des KUNDEN.

12.2. SCHÜTZ behält sich vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion der Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen oder zu erbitten.

13. HONORAR / FÄLLIGKEIT / RECHNUNGSLEGUNG

13.1. SCHÜTZ erhält vom KUNDEN für ihre Leistungen den vertraglich zwischen SCHÜTZ und dem KUNDEN schriftlich vereinbarten Preis. Die Fälligkeit des vereinbarten Preises wird zwischen SCHÜTZ und dem KUNDEN ebenfalls schriftlich vertraglich vereinbart. SCHÜTZ ist grundsätzlich berechtigt, entsprechend Zwischenrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akontozahlungen zu verlangen.

13.2. SCHÜTZ hat eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen auszustellen.

13.3. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenrechnungen ist SCHÜTZ von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche – zum Beispiel der Zahlung des gesamten ausstehenden Honorars für die vereinbarte, gesamte Leistung unabhängig vom tatsächlich erbrachten Anteil – wird dadurch aber nicht berührt.

13.4. Alle Leistungen von SCHÜTZ, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind und dem KUNDEN vorab mitgeteilt wurden, werden gesondert entlohnt. Anfallende Barauslagen, Spesen etc sind gegen Rechnungslegung von SCHÜTZ vom KUNDEN zusätzlich zu ersetzen.

13.5. Allfällige Folge- und Zusatzverträge zu bereits abgeschlossenen Verträgen haben keine Änderung der Fälligkeiten der Entgelte für den ursprünglichen Vertrag zur Folge.

13.6. Alle Beträge sind netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe ohne Abzug auf das bekannt gegebene Konto von SCHÜTZ zahlbar.

13.7. Bei Zahlungsverzug des KUNDEN gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte und/oder Verbraucher geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der KUNDE für den Fall des Zahlungsverzuges, SCHÜTZ die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst, sofern es sich bei dem KUNDEN um einen Unternehmer im Sinne des KSchG handelt, jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

13.8. Im Falle des Zahlungsverzuges des KUNDEN ist SCHÜTZ berechtigt, sämtliche im Rahmen anderer mit dem KUNDEN abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig zu stellen.

13.9. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die in die Sphäre des KUNDEN fallen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch SCHÜTZ, so behält SCHÜTZ den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars.

13.10. Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, ist die Aufrechnung mit von SCHÜTZ bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des KUNDEN ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften. Ist der KUNDE Verbraucher im KSchG, gilt dieser Punkt nicht.

14. DAUER DES VERTRAGES /VORZEITIGE AUFLÖSUNG

14.1. Das Vertragsverhältnis endet grundsätzlich mit der Erbringung der vereinbarten Leistung durch SCHÜTZ.

14.2. SCHÜTZ ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung mit schriftlicher Erklärung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der KUNDE zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der KUNDE fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten verstößt; c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des KUNDEN bestehen und dieser auf Begehren SCHÜTZ weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung durch SCHÜTZ eine taugliche Sicherheit leistet.

14.3. Der KUNDE ist grundsätzlich nicht berechtigt, ohne wichtigen Grund mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der KUNDE dennoch vom Vertrag zurück, so bedarf dieser, um rechtswirksam zu werden, der Zustimmung der SCHÜTZ. Tritt der KUNDE dennoch unberechtigt vom Vertrag zurück, gelten betreffend die für SCHÜTZ daraus entstandenen Schäden die gesetzlichen Regelungen gemäß §§ 921, 1168 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB).

15. WIDERRUF

15.1. Die nachstehenden Bestimmungen zum Widerrufs‐/Rücktrittsrecht gelten ausschließlich für Verträge, die mit Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, im Wege des Fernabsatzes (insbesondere telefonisch, per E‐Mail) abgeschlossen werden. Für Verträge mit Kunden, die Unternehmer im Sinne des KSchG sind sowie für Verträge, die nicht im Wege des Fernabsatzes zustande gekommen sind, besteht kein gesetzliches Widerrufs‐/Rücktrittsrecht.

15.2. Der KUNDE hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der KUNDE die Ware in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der KUNDE mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der KUNDE die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

15.3. Der Widerruf / Rücktritt ist an folgende Adresse zu richten: Karl Schütz Gewerbestraße 1 4072 Alkoven E-Mail: office@karl-schuetz.at Sollte der Vertrag vor Inanspruchnahme des Widerrufsrechts auf ausdrücklichen Wunsch des KUNDEN von beiden Seiten vollständig erfüllt worden sein, erlischt das Recht auf Widerruf / Rücktritt.

15.4. Folgen des Widerrufs / Rücktritts Wenn der KUNDE den Vertrag widerrufen hat, hat SCHÜTZ alle Zahlungen, die sie vom KUNDEN erhalten hat, unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei SCHÜTZ eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet SCHÜTZ dasselbe Zahlungsmittel, das der KUNDE bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem KUNDEN wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. In keinem Fall werden wegen der Rückzahlungen von SCHÜTZ Entgelte berechnet.

15.5. Der KUNDE hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er SCHÜTZ über den Widerruf des Vertrages informiert, an SCHÜTZ zu retournieren. Die Frist ist gewahrt, wenn der KUNDE die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

15.6. Hat der KUNDE verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist seitens SCHÜTZ beginnen sollen, so hat der KUNDE SCHÜTZ einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der KUNDE SCHÜTZ von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

15.7. Ist der KUNDE Unternehmer im Sinne des KSchG, ist ein Widerruf / Rücktritt ausgeschlossen.

15.8. Bei Sonderanfertigungen entfällt das gesetzliche Widerrufs-/Rücktrittsrecht des KUNDEN, sofern die Produktion begonnen hat und das Produkt nicht weiterverwertbar ist.

16. EIGENTUMSVORBEHALT

16.1. Die von SCHÜTZ gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das alleinige unbeschränkte Eigentum der SCHÜTZ. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Ware somit nur ein dem KUNDEN anvertrautes Gut, das weder veräußert noch verpfändet, weder verschenkt noch verliehen werden darf. Der KUNDE ist nicht berechtigt, über diese Ware, ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung von SCHÜTZ, zu verfügen. Der KUNDE trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware in jeder Hinsicht, insbesondere auch für die Gefahr des Unterganges, Verlustes und der Verschlechterung.

16.2. Falls die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gepfändet wird, ist der KUNDE verpflichtet, sofort alle Maßnahmen zu setzen, um die Einstellung der Exekution hinsichtlich dieser Ware zu erwirken. Des Weiteren ist der KUNDE verpflichtet, SCHÜTZ unverzüglich über die Pfändung zu verständigen.

17. DATENSCHUTZ

17.1. SCHÜTZ verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse etc unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und ihrer Datenschutzerklärung.

18. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG GEMÄSS ART. 14 ABS. 1 ODR-VO UND § 19 ASTG

18.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.

18.2. SCHÜTZ ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

18.3. Kunden können allfällige Beschwerden jedoch direkt an SCHÜTZ unter folgender E-Mail-Adresse richten: office@karl-schuetz.at.

19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

19.1. Diese AGB sowie die zwischen SCHÜTZ und dem KUNDEN aufgrund dieser AGB geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts bzw sonstiger Verweisungsnormen.

19.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen SCHÜTZ und dem KUNDEN ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird ausschließlich das für den Sitz von SCHÜTZ sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.

19.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.

19.4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen dieses Formerfordernisses.

19.5. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.